Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – oft als GBU Psyche bezeichnet – ist seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz verankert. Arbeitgeber sind verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zur Reduktion abzuleiten.

Typische Belastungsfaktoren, die erfasst werden, umfassen: Arbeitsinhalt (z.B. Monotonie, Überforderung), Arbeitsorganisation (z.B. Zeitdruck, Unterbrechungen), soziale Beziehungen (z.B. Konflikte, fehlende Unterstützung), Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, Beleuchtung) und neue Arbeitsformen (z.B. ständige Erreichbarkeit).

Die Durchführung erfolgt meist über Mitarbeiterbefragungen, Workshops oder Beobachtungsinterviews – oft in Abständen von zwei Jahren. Die Herausforderung: Eine punktuelle Befragung liefert nur eine Momentaufnahme. Zwischen den Erhebungen fehlt der Einblick in die aktuelle Belastungssituation.

Moderne Ansätze ergänzen die klassische Gefährdungsbeurteilung durch kontinuierliches Monitoring von Frühindikatoren. So entsteht ein aktuelles Bild, das zeitnahe Interventionen ermöglicht. Die Kombination aus gesetzlich geforderter Gefährdungsbeurteilung und laufendem Monitoring schafft die Grundlage für wirksames Gesundheitsmanagement.